Der Bundesgerichtshof hat das rechtskräftige Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt und die Einziehung von Taterträgen angeordnet. Insgesamt muss er über acht Jahre Haft verbüßen.
Steueranwalt Hanno Berger spielte eine entscheidende Rolle bei den umstrittenen Cum-Ex-Geschäften. Mit der Bestätigung des zweiten Urteils durch den Bundesgerichtshof und der Einziehung von 1,1 Millionen Euro Taterträgen wird die Verurteilung gegen Berger weiter gefestigt. Weitere Verfahren gegen Cum-Ex-Beteiligte laufen am Landgericht Bonn.
Schlussfolgerung: Beide Strafurteile gegen Hanno Berger sind rechtskräftig, und es drohen weitere Jahre Haft für den Steueranwalt. Die laufenden Verfahren gegen weitere Cum-Ex-Beteiligte am Landgericht Bonn unterstreichen die Ernsthaftigkeit der Strafverfolgung in diesem Skandal.